Vertrauensleutewahl 2024
Es geht um Transformation. Es geht um Gute Arbeit. Nicht irgendwo, nicht irgendwann. Sondern konkret in deinem Betrieb. Im Jahr 2024 und den folgenden Jahren.
Mach mit. Informiere dich. Sprechen wir über das, was wir in den nächsten vier Jahren zusammen schaffen wollen.
Aufgaben und Selbstverständnis der IGBCE-Vertrauensleute
Die Vertrauensleute sind Repräsentant*innen der IGBCE-Mitglieder im Betrieb. Im VL-Gremium vereinen sich verschiedene Kolleg*innen aus ganz unterschiedlichen Bereichen und bilden mit Ihrem Zusammenhalt eine starke Gemeinschaft. Sie fungieren so als Stimme der Gewerkschaftsmitglieder im Betrieb und der IGBCE Vor Ort. Die Vertrauensleute geben der IGBCE im Betrieb ein Gesicht und bilden ein Bindeglied zwischen den Beschäftigten, dem Betriebsrat, den Jugend- und Auszubildendenvertretungen, den Schwerbehindertenvertretungen, den IGBCE-Ortsgruppen und dem regionalen IGBCE-Bezirk.
Weitere Informationen zur Arbeit der Vertrauensleute findest du hier:
Aufruf des Hauptvorstandes zur Wahl der Vertrauensleute 2024
Der Hauptvorstand der IGBCE ruft alle Kolleg*innen als Mitglieder der IGBCE auf, mitzugestalten und aktiv an den Wahlen der Vertrauenskörper 2024 teilzunehmen.
Informationen zur Vertrauensleutewahl 2024 - mach mit und kandidiere
In rund 950 Betrieben hat die IGBCE deutschlandweit 17.000 gewählte Vertrauensleute. Denn gerade in Zeiten großer Veränderungen braucht es engagierte Kolleginnen und Kollegen, die sich innerhalb der Betriebe einsetzen. Im Zeitraum vom 1. März bis 30. Juni 2024 wird gewählt – mach mit und kandidiere als Vertrauensperson in deinem Betrieb.
Aufgaben und Selbstverständnis der IGBCE-Vertrauensleute
Die Vertrauensleute sind Repräsentant*innen der IGBCE-Mitglieder im Betrieb. Im VL-Gremium vereinen sich verschiedene Kolleg*innen aus ganz unterschiedlichen Bereichen und bilden mit Ihrem Zusammenhalt eine starke Gemeinschaft. Sie fungieren so als Stimme der Gewerkschaftsmitglieder im Betrieb und der IGBCE Vor Ort. Die Vertrauensleute geben der IGBCE im Betrieb ein Gesicht und bilden ein Bindeglied zwischen den Beschäftigten, dem Betriebsrat, den Jugend- und Auszubildendenvertretungen, den Schwerbehindertenvertretungen, den IGBCE-Ortsgruppen und dem regionalen IGBCE-Bezirk.
Aufgaben und Selbstverständnis der IGBCE-Vertrauensleute
Die Vertrauensleute sind Repräsentant*innen der IGBCE-Mitglieder im Betrieb. Im VL-Gremium vereinen sich verschiedene Kolleg*innen aus ganz unterschiedlichen Bereichen und bilden mit Ihrem Zusammenhalt eine starke Gemeinschaft. Sie fungieren so als Stimme der Gewerkschaftsmitglieder im Betrieb und der IGBCE Vor Ort. Die Vertrauensleute geben der IGBCE im Betrieb ein Gesicht und bilden ein Bindeglied zwischen den Beschäftigten, dem Betriebsrat, den Jugend- und Auszubildendenvertretungen, den Schwerbehindertenvertretungen, den IGBCE-Ortsgruppen und dem regionalen IGBCE-Bezirk.
Aufgaben und Selbstverständnis der IGBCE-Vertrauensleute
Die Vertrauensleute sind Repräsentant*innen der IGBCE-Mitglieder im Betrieb. Im VL-Gremium vereinen sich verschiedene Kolleg*innen aus ganz unterschiedlichen Bereichen und bilden mit ihrem Zusammenhalt eine starke Gemeinschaft. Sie fungieren so als Stimme der Gewerkschaftsmitglieder im Betrieb und der IGBCE vor Ort. Die Vertrauensleute geben der IGBCE im Betrieb ein Gesicht und bilden ein Bindeglied zwischen den Beschäftigten, dem Betriebsrat, den Jugend- und Auszubildendenvertretungen, den Schwerbehindertenvertretungen, den IGBCE-Ortsgruppen und dem regionalen IGBCE-Bezirk.
Wahlmaterialien zu den Vertrauensleuten
Über das IGBCE-Kampagnenportal besteht für die Wahlverantwortlichen Zugriff auf Materialien zur Begleitung und Durchführung der jeweiligen Vertrauensleutewahl in den Betrieben/Bezirken.
Digitaler Wahlhelfer
Über den folgenden Link steht den Wahlverantwortlichen ein digitales Tool als Unterstützung für die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Vertrauensleutewahl zur Verfügung, indem neben einem Termin- und Fristenrechner auch Dokumentvorlagen für die einzelnen Wahlschritte enthalten sind.
Den Zugang zum Wahlhelfer erhaltet ihr nach erfolgter Benennung durch euren Bezirk.